Viele Menschen in Deutschland wechseln ihren Internetanbieter über Jahre nicht, auch wenn sie mit dessen Leistungen eigentlich unzufrieden sind und obwohl sich mit einem Wechsel zu einem neuen Anbieter niedrige dreistellige Summen im Jahr sparen lassen. Lange Mindestvertragslaufzeiten und strenge Kündigungsfristen stellten bis Ende 2021 die größten Hürden für einen schnellen Wechsel zwischen Internetanbietern dar. Doch seit Dezember 2021 macht das überarbeitete Telekommunikationsgesetz (TKG) einen Wechsel denkbar einfach.
So beträgt die Standardvertragslaufzeit bei Internetverträgen zwar in der Regel immer noch zwei Jahre, während derer Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten gelten. Das Telekommunikationsgesetz garantiert aber nun nach dem Ablauf dieser Sperrzeit eine Kündigungsfrist von nur einem Monat. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wann der Internetvertrag abgeschlossen wurde.
Internetanbieter sind mittlerweile auch gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen der Rechnungsstellung Angaben über die Vertragslaufzeit und den letztmöglichen Kündigungszeitpunkt zu machen. Sie können diese Angaben deshalb einfach aus Ihrer Rechnung ablesen. Alternativ erhalten Sie die Informationen im persönlichen Kontobereich auf der Webseite oder einer entsprechenden App Ihres jeweiligen Internetanbieters.
Die genannten Laufzeiten und Fristen sind am wichtigsten für den reibungslosen Wechsel des Internetanbieters, denn beim Verpassen der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag meistens um ein weiteres Jahr. Sie müssen sich nur überlegen, wann Sie den Wechsel vornehmen wollen, dann können Sie zum passenden Zeitpunkt die Kündigung einreichen. Gekündigt werden darf natürlich auch früher als ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit. Der Internetanbieterwechsel ist also gut zu planen.
Außerdem ist es nicht verboten, während der Vertragslaufzeit eines Internetvertrages bereits einen neuen Tarif mit einem anderen Anbieter für die Zeit nach dem Ende der Vertragslaufzeit abzuschließen, solange der bestehende Vertrag weniger als 1,5 Jahre Restlaufzeit hat.
Natürlich können Sie den Internetvertrag bei Ihrem jetzigen Anbieter auf diese Weise zunächst kündigen und sich dann zum Abschalttermin einen neuen Tarif bei einem anderen Anbieter suchen. Wenn Sie allerdings innerhalb derselben Anschlussart, also beispielsweise von einem DSL-Anbieter zu einem anderen wechseln, kann es beim Wechsel Probleme geben. Häufig steht die DSL-Leitung dem neuen Anbieter erst dann zur Verfügung, wenn der bisherige Anbieter den bestehenden Anschluss abgeschaltet hat. Das kann unnötige Ausfallzeiten zur Folge haben.
Stattdessen ergibt es Sinn, die Kündigung des bisherigen Vertrags vom neuen Anbieter übernehmen zu lassen. So gut wie jeder Internetanbieter bietet bei Vertragsabschluss an, den Kündigungsprozess für Sie zu erledigen. Sie müssen sich nicht selbst um Anschreiben und das Abstimmen von Laufzeiten kümmern, das macht der neue Anbieter für Sie.
Falls es beim Internetanbieterwechsel doch zu einer Ausfallzeit kommt, schreibt der Gesetzgeber allerdings vor, dass diese maximal einen Arbeitstag betragen darf. Läuft das Internet des neuen Anbieters am zweiten Arbeitstag nach dem Anschlusstermin noch nicht, so ist dieser auf Ihr Verlangen hin dazu verpflichtet, sich mit dem alten Anbieter abzusprechen, um die bisherige Internetverbindung kurzfristig wiederherzustellen.
Diese Übergangszeit wird Ihnen vom bisherigen Anbieter zwar berechnet, allerdings muss dies auf den Tag genau geschehen und die Grundgebühr reduziert sich während der Verlängerung um die Hälfte. Dagegen darf der neue Anbieter erst dann Gebühren berechnen, wenn sein Anschluss funktioniert.
Die Kosten bei einem Internetanbieterwechsel sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Grundsätzlich müssen Sie mit den gleichen Kostenpunkten rechnen, die auch bei einem Erstanschluss anfallen würden. Das sind eventuell:
Anschlussgebühr
Grundgebühr
Kosten für den neuen Router
Kosten für Zusatzpakete wie Fernsehen und Versicherungen
Um die genauen Kosten bei einem Anbieterwechsel zu erfahren, sollten Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrem neuen Anbieter informieren. Fragen Sie nach möglichen Anschlussgebühren und der Laufzeit von Sonderangeboten.
Außerdem verlangen viele Internetanbieter die Rückgabe der Hardware (Bsp. Router) nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Sie sind dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Schicken Sie die Hardware nicht zurück, kann sie Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt werden. Die Konditionen sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, achten Sie auf die Details in Ihrem Vertrag.
Den bestehenden Internetanschluss auf den letzten Drücker zu kündigen, erschwert es dem neuen Anbieter, einen reibungslosen Übergang durchzuführen. Deswegen sollten Sie auf folgende Dinge achten, wenn Sie über einen Wechsel nachdenken:
Prüfen Sie die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist frühzeitig, um einen Überblick über Ihre Möglichkeiten zu erhalten.
Planen Sie für den Anbieterwechsel mindestens sechs Wochen Zeit ein. So lange braucht der neue Anbieter in der Regel für eine Umstellung.
Eine Kündigung sollte deshalb, soweit möglich, immer mindestens 3 Monate vor Vertragslaufzeitende eingereicht werden.
Achten Sie bei der Suche nach einem neuen Anbieter auf die Verfügbarkeit der im Tarif angegebenen Dienstleistungen bei Ihnen vor Ort. Nicht jeder Anbieter kann jeden Dienst an jedem Ort bereitstellen.
Achten Sie bei Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter darauf, dass persönliche Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum mit den Daten in Ihrem bisherigen Internetvertrag übereinstimmen. Fehler und Abweichungen führen eventuell zu Umstellungsproblemen.
Ja. Sie können den Internetanbieter unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeiten jederzeit wechseln.
Internetanbieter berechnen bei einem neuen Vertragsabschluss in der Regel Gebühren für den Anschluss und die benötigte Hardware, was zu einmaligen Kosten von bis zu 200 Euro führen kann. Um Wechseltarife attraktiver zu machen, verzichten viele Anbieter jedoch darauf.
Nach Abschluss eines Internetvertrags tritt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in Kraft. Während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Dann gilt jedoch nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat.
In manchen Fällen. Wenn Ihre Internetverbindung regelmäßig die im Vertrag festgelegten Übertragungsgeschwindigkeiten unterschreitet oder es zu übermäßig häufigen Ausfällen kommt, können Sie eventuell von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Allerdings müssen Sie die beanstandeten Mängel nachweisen.
Ein Wechsel des Internetanbieters dauert normalerweise 4-6 Wochen.
Die Kündigungsfrist Ihres Internetanbieters kann der Monatsrechnung entnommen oder im Online-Kundenkonto des Anbieters nachgeschaut werden.
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