1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Bei Umzug Internetanbieter kündigen
Um den Vergleich anzuzeigen müssen externe Inhalte von Check24 geladen werden. Klicken Sie auf den Akzeptieren Button um fortzufahren

Alles Wissenswerte rund um den Umzug eines Internetanschlusses

Millionen Deutsche wechseln jedes Jahr Ihren Wohn- oder Arbeitsort. Vielen Bundesbürgern ist jedoch nicht klar, welche Recht Sie im Falle eines Umzugs in Bezug auf Ihren Internetvertrag haben. Während manche glauben, dass Ihnen bei einem Umzug immer ein Kündigungsrecht zusteht, sind andere der Meinung, dass Sie weiter an Ihren bisherigen Anbieter gebunden sind. Welche Rechte greifen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Der vorliegende Beitrag informiert Sie deshalb im Detail darüber, in welchen Fällen Sie Ihren bisherigen Anbieter mitnehmen müssen, wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben und welche Kosten beim Umzug eines Internetanschlusses anfallen können.

Kann beim Umzug der Internetanbieter gekündigt werden?

Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Vertragstreue. Wenn Ihr Internetanbieter an Ihrem neuen Wohn- oder Arbeitsort die gleichen Leistungen wie an Ihrem bisherigen Standort anbietet, müssen auch Sie den geschlossenen Vertrag einhalten. In diesem Fall haben Sie aufgrund eines Umzuges kein Recht, den Vertrag frühzeitig aufzulösen.

Bietet der Internetprovider an Ihrer neuen Adresse jedoch gar keine Leistungen oder nur eine Leistung mit einem gegenüber Ihrem aktuellen Vertrag eingeschränkten Funktionsumfang (beispielsweise eine geringere Übertragungsgeschwindigkeit), kommen Sie in den Genuss eines Sonderkündigungsrechts. Sie können Ihren Vertrag somit bei einem Umzug außerordentlich kündigen.

Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Internetanschluss Sie haben. Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich gleichermaßen auf DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschlüsse. Ausschlaggebend für eine außerordentliche Kündigung ist lediglich die uneingeschränkte Verfügbarkeit Ihres bestehenden Internettarifs an der neuen Anschrift.

Bei einem Umzug ins Ausland steht Ihnen laut Telekommunikationsgesetzt ein Sonderkündigungsrecht zu. Hintergrund ist, dass Internetanbieter im Ausland den Tarif nicht in gleicher Weise anbieten können wie in Deutschland. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie deshalb Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Kündigung?

Wie bereits im letzten Abschnitt erläutert, können Sie Ihren Internetvertrag kündigen, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohn- oder Arbeitsort die vertraglich zugesicherte Leistung gar nicht oder nur eingeschränkt anbietet. Seit dem 1. Dezember 2021 haben Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat beenden. Wenn Sie sich frühzeitig um die Klärung des Anschlusses an Ihrem neuen Standort kümmern, müssen Sie somit nicht über Ihren Auszug hinaus bezahlen.

Fallen Kosten beim Umzug eines Internetanschlusses an?

Ja, beim Umzug an eine neue Adresse hat Ihr Internetprovider das Recht, ein entsprechendes Entgelt (die sogenannte „Umzugspauschale“) zu verlangen. Laut Telekommunikationsgesetz muss sich dieses Entgelt jedoch in einem angemessenen Rahmen bewegen. Die Kosten eines Anschlussumzugs dürfen nicht höher sein als bei der Schaltung eines neuen Internetanschlusses. Bei den meisten Internetanbietern liegt die Umzugspauschale zwischen 40 und 70 Euro.

Viele Internetanbieter bieten ihren Kunden jedoch an, auf die Pauschale zu verzichten, wenn sie im Gegenzug einer erneuten Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zustimmen. In der Regel ist das für Sie als Kunde ein schlechtes Geschäft, auf das Sie nicht eingehen sollten.

Nehmen Sie Ihren bisherigen Internetanbieter mit an Ihren neuen Standort, muss der Umzug an einem mit Ihnen ausdrücklich vereinbarten Tag geschehen. Passiert dies nicht, haben Sie ein Recht auf Ausfallentschädigung. Dieses Recht greift, wenn die Internetversorgung für mehr als einen Arbeitstag ausfällt und Sie diesen Ausfall als Verbraucher nicht zu verantworten haben. In der Regel ist die Entschädigung jedoch auf zehn Euro pro ausgefallenen Arbeitstag begrenzt.

Kann der Anbieter den Vertrag kündigen?

Nein, ein Internetanbieter hat kein Recht, einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Auch er muss vertragstreu sein und den Vertrag bis zum Enddatum erfüllen. Ein Kündigungsrecht steht lediglich Ihnen als Kunde zu.

Was passiert im Falle einer schlechteren Leistung am neuen Standort?

Viele Internetnutzer glauben, dass Sie sich an Ihrem neuen Wohn- oder Arbeitsort mit eingeschränkten Leistungen seitens Ihres Internetanbieters zufriedengeben müssen. Dies ist mitnichten so. Der Anbieter muss die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Standort genau so erbringen, wie dies am alten Wohn- oder Arbeitsort der Fall war.

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Kunden und Internetprovidern ist die Übertragungsrate der Internetverbindung. Wird die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Standort unterschritten, haben Sie ein Kündigungsrecht. Häufig versuchen Internetanbieter Kunden bei einem Umzug zur Einstufung in einen anderen Tarif zu überreden. Als Kunde müssen Sie einem Tarif mit einem schlechteren Leistungsumfang als in ihrem aktuellen Tarif nicht zustimmen. Sie können in diesem Fall auf Ihrem Sonderkündigungsrecht bestehen.

Ebenso bleibt die Vertragslaufzeit Ihres Internetvertrages von einem Umzug unberührt. Ihr Internetanbieter hat kein Recht, den Vertrag aufgrund einer neuen Adresse automatisch um zwölf oder 24 Monate zu verlängern.

Fragen und Antworten

Kann ich bei einem Umzug immer meinen Internetanbieter kündigen?

Nein, das können Sie nicht. Wenn Ihr Internetanbieter an Ihrer neuen Adresse die vertraglich geforderten Leistungen erbringt (z.B. die Übertragungsgeschwindigkeit), sind Sie an ihn gebunden. Sie haben dann kein Recht wegen eines Umzugs den Internetvertrag zu kündigen. Bietet der Provider an Ihrem neuen Standort jedoch keine oder nur eingeschränkte Dienste an, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.


Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung durch Umzug einhalten?

Haben Sie aufgrund eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht, können Sie Ihren Internetvertrag mit einer Frist von einem Monat beenden.


Muss ich den neuen Internetanbieter darüber informieren, bei welchem Anbieter ich vorher war?

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Internetvertrag durch Ihren neuen Provider kündigen lassen. Er übernimmt die Kündigung für Sie und erspart Ihnen Papierkram und mögliche Übertragungslücken.


Welche Probleme können beim Umzug auftauchen?

Das häufigste Problem beim Umzug ist die Wartezeit auf einen Techniker, der den Anschluss vor Ort freischaltet. Die Bereitstellung eines neuen Anschlusses kann in manchen Fällen mehrere Wochen in Anspruch nehmen.


Muss ich beim Umzug eine Gebühr an den Internetanbieter entrichten?

Ja, das müssen Sie. Internetanbieter verlangen beim Umzug eines Anschlusses eine sogenannte „Umzugspauschale“. Diese darf gesetzlich jedoch nicht höher sein als die Kosten der Einrichtung eines Neuanschlusses und beträgt bei den meisten Providern zwischen 40 und 70 Euro.


Letzte Aktualisierung: 26.04.2025
Über uns

Die SP Software GmbH bietet verschiedene Portale und Softwarelösungen in den unterschiedlichsten Bereichen an.

Unser Ziel ist es dem Verbraucher immer ein für ihn passendes Ergebnis zu liefern, egal ob bei Internetanbietern, Strompreisdaten oder anderen Angelegenheiten.

Auch bei einer sorgfältigen Kontrolle unserer Inhalte können wir keine Gewährleistung für die angezeigten Daten geben.

Made with ♥ and passion in Rheinbach © 2025